top of page
Unbenannt-1.jpg

Frauenmagazin „Katjuscha“

Reichweite 100 000 Leser in Deutschland und Österreich!

Seit der Eröffnung 2006 bietet Katjuscha Magazin seine Dienste an. Wir zeichnen uns nicht nur durch qualitativ hochwertige Dienstleistungen aus, sondern auch dadurch, dass wir unsere Kunden jederzeit zufriedenstellen möchten.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, unsere Website zu erkunden und mehr über unser Angebot zu erfahren.

Start: Willkommen

Über Katjuscha Magazin

Laut Statistik leben in der BRD rund 5 Millionen Russlanddeutsche und russischsprachige Menschen. Einen neuen großen Markt in Deutschland! 

 

Frauenmagazin „Katjuscha“

ist das effiziente Medium für Ihre werberelevante Zielgruppe.

Frauenmagazin „Katjuscha“ 

ist das einzige russischsprachige Frauenmagazin in Deutschland.

Frauenmagazin „Katjuscha“ 

berichtet über viele wichtige gesellschaftliche und geschäftliche Ereignisse, bietet exklusive Interviews und signalisiert aktuelle Trends in Integrationspolitik, Gesundheitswesen, Bildung, Mode, Kosmetik usw.

Frauenmagazin „Katjuscha“ 

bietet ein professionelles Know-how mit der einzigartigen Möglichkeit, gezielt und direkt die kauffreudige Leserschaft zu erreichen.

IMG_6124112 (1).jpg

Sprechen auch Sie mit KATJUSCHA einen ganz neuen Kundenkreis an! 

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Mit freundlichen Grüßen, 

Marina Schneider,

Projektleiterin

Start: Infos

Unsere Leserkreise

 

Frauenmagazin „Katjuscha“ vereint Frauen ab 30 Jahren:

 

       deren Hauptziel die erfolgreiche Integration in Deutschland ist,

       auf der Suche nach Wegen der beruflichen Bildung

       aktive Frauen, die Erfolg in Beruf und Leben wollen,

       russischsprachige Unternehmerinnen,

       Frauen, die auf ihr Aussehen achten

       wollen das Leben in vollen Zügen genießt

       sich fürs Shoppen und kulturelle Aktivitäten ausgiebig Zeit nimmt

       hohe Kaufkraft mit viel Potenzial besitzt

       Werbebotschaften in der Muttersprache besser mwahrnimmt

Start: Über
Screenshot 2023-02-16 124108.png

Katjuscha Aktuell

Erhältlich in internationalen Pressekiosken an allen Hauptbahnhöfen und Flughäfen, an vielen Kiosken in Deutschland und Österreich. 
Und auch im Abo.

Abonnement-Bestellung  per Telefon:

02233 - 99 42 84

02233 - 71 39 32

01578 - 265 43 07

Start: Willkommen

Verkauf- und Verteilungsweg:

● „Katjuscha“ wird auf Flughäfen und Bahnhöfen, an Tankstellen, in Kiosken und in vielen russischen Geschäften in Deutschland bundesweit verkauft (durch deutschen Pressevertrieb).

     

● Leser erhalten das Magazin im Abonnement

 

● Wir unterhalten auch ein eigenes Verkaufsnetz und darüber hinaus den Vertrieb “von Frau zur Frau”. 

 

● Das Magazin kriegen viele Arztpraxen, Reisebüros, Vereine, Friseur- und Schönheitsstudios als ABO oder unentgeltlich.

 

● Wir verkaufen unser Magazin auch in digitaler Form

über United Kiosk: https://www.united-kiosk.de/bibliothek/xReader/xreader.html?id=0001&ebinr=2117926&year=2023&number=1&lang=de&sid=teaser

● Das Magazin kann auch online in der kostenlosen Bibliothek gelesen werden:

https://presseru.eu/?pub=katjuscha&god=2020&nomer=68&str=1

● Wir vertreten uns aktiv in sozialen Netzwerken: Facebook und Instagram: 

https://www.facebook.com/KatjuschaFrauenmagazin/

● Auflage des Magazins: 10 000 Ex.  

Start: Über

Unser Frauenmagazin in Russisch ist konkurrenzlos 

Unsere Exklusivität

 Mit Anzeigen in unserem Medium erweitern Sie Ihren Kundenkreis, in dem Sie die neue Zielgruppe in Deutschland lebender Russlanddeutschenfrauen direkt ansprechen.

 

● Direkte Ansprache der Zielgruppen durch das angepasste Redaktionskonzept und gute Mentalitätskenntnisse.

 

● Authentische und emotionalisierende Wahrnehmung durch muttersprachliche Werbebotschaften.

● Individuelle Aufbereitung der unterschiedlichen Themenfelder für die Zielgruppe.

 

● Wirkungsvolle Auftrittsmöglichkeiten von Werbeanzeigen bis zu maßgeschneiderten Lösungen

 

● Professionelle Unterstützung bei der Übersetzung, Texterstellung sowie beim Layout von Werbebotschaften. 

 

Für unsere Premium Kunden bieten wir ein PR Artikel (Interview mit Bild)  kostenfrei an.  Sie können den Anzeigentext und den Text für den Artikel zweisprachig gestalten. Für unsere Kunden bieten wir mit Hilfe unseres Übersetzers eine kostenlose Übersetzung des Textes ins Russische an.

Start: Über

Frauenmagazin "Katjuscha" organisiert internationale Frauenkonferenzen

November 2018

 Frauen für den
offenen Dialog

 Frauen für den offenen Dialog. Frauen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft treffen sich in Köln im Business-Club Rotonda.

Start: Infos

Preisliste 2024

Hier können Sie die Preise für das Jahr 2024 entnehmen

2024 Anzeigenpreisliste.jpg
Start: Infos
Alle Videos
Jetzt ansehen
Start: Video Player

Kontaktdaten

 

Schneider Verlag 

Gustav-Stresemann-Ring 27

50354 Hürth

 

Tel.:   02233 – 99 42 84

0157 826 543 07

 

Home: www.katjuscha-magazin.com

            www.schneider-verlag.net

Mail:  m.schneiderverlag@aol.com

 

 

 

Erscheinungsweise 4-mal jährlich

 

Winter: 15. Februar*

 

Frühjahr: 15. Mai*

 

Sommer: 15. August*

 

Herbst:  15. November*

*mögliche Verschiebungen bis zu 14 Tagen vorbehalten

Kontakt

Angaben wurden erfolgreich versendet!

Start: Kontakt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

 

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Versandschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

 

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeige abzurufen.

 

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtpflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

 

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.

 

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigeschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in die jeweilige Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

 

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

 

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Anschlusses- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

 

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigetextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Eratz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

 

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragerteilung- ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlendes Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfühlungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und des Belegs geltend gemacht werden.

 

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

 

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

 

13. Falls der Auftraggeber nicht die Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst nach 14 Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

 

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeiträge abhängig zu machen.

 

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seiner Stelle die rechtverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

 

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

 

17. Aus einer Auflageminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn in Gesamtdurchschnitt des mit der ersten beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage genannt ist – die durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflageminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie mindestens 20% beträgt. Weiter sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Verlag zurücktreten konnte.

 

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Portweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

 

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

 

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit die Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

bottom of page